| AGB |
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Den Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma FRENCO Verzahnungslehren GmbH und dem Kunden (im folgenden: Besteller) liegen ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt. Mündliche, fernmündliche, telegrafische und fernschriftliche Abmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Firma FRENCO. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma FRENCO maßgebend. 2 Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Firma FRENCO schuldet Ware in normaler Qualität und Standardausführung unter Berücksichtigung der handelsüblichen und fabrikationsbedingten Dimensionstoleranzen. Das Material genügt nur insofern besonderen Ansprüchen, als dies ausdrücklich vereinbart wurde. 3 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Soweit die Firma FRENCO selbst nicht richtig und rechtzeitig beliefert wird, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vereinbarte Lieferzeiten entsprechend zu verlängern. Gleiches gilt bei Fällen höherer Gewalt sowie bei Arbeitskampfmaßnah-men. In diesen Fällen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Der Besteller ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern eine verspätete Belieferung bzw. Teillieferung für ihn ohne Interesse ist. Das fehlende Interesse an der verspäteten Lieferung bzw. Teilbelieferung hat der Besteller zu beweisen. 4 Die Firma FRENCO ist berechtigt, die vereinbarten Preise an gestiegene Lohn-, Material- und Rohstoffkosten anzugleichen, soweit zwischen Vertragsabschluß und Auslieferung ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten liegt und die Kostensteigerungen nach Vertragsabschluß eingetreten sind. Die Firma FRENCO stellt Umsatzsteuer in der Höhe, die am Tag der Lieferung Gültigkeit besitzt, in Rechnung. 5
Die Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, ab Werk von der Firma FRENCO. Sofern nichts gegenteiliges vereinbart wurde, wird eine handelsübliche, nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Firma FRENCO ausgewählte Verpackung separat berechnet. Ist nichts anderes vereinbart, schließt die Firma FRENCO eine Transportversicherung gegen separate Berechnung ab, die Gefahr von Transportschäden geht insoweit zu Lasten von Firma FRENCO, als die von ihr abgeschlossene und bezahlte Transportversicherung Ersatz leistet.Die Bestimmung der Versandart, des Beförderungsmittels und des Beförderungsweges obliegt der Firma FRENCO, falls keine gesonderte Vereinbarung mit dem Besteller getroffen wurde. Für die Günstigkeit der Frachtkosten und die schnellste Beförderung ist die Firma FRENCO nicht haftbar.
6 Sollten von Firma FRENCO zu vertretende Mängel vorliegen, sind diese zunächst berechtigt, schadhafte Teile unentgeltlich auszubessern oder aber dem Besteller entsprechend neu zu beliefern. Schlagen mehr als zwei Nachbesserungsversuche fehl oder wird die Nachbesserung unzumutbar verzögert, hat der Besteller das Recht, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu verlangen. Gleiches gilt, wenn die Neulieferung ebenfalls mangelhaft ist. Bei Lohnarbeiten wird für die Unversehrtheit der angelieferten Ware keine Haftung übernommen. Ist die durchgeführte Bearbeitung der Ware von Frenco mangelhaft oder entsteht eine Unbrauchbarkeit, so wird diese Bearbeitung kostenlos wiederholt, für die Ware selbst wird jedoch jede Haftung ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Firma FRENCO Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Vor dem Einsatz von Lehren- und Meisterverzahnungen ist der Besteller verpflichtet, durch eine Eingangsprüfung die Konformität der Zeichnungsvorschriften mit der gelieferten Lehren- oder Meistervezahnung sicherzustellen. Dies gilt auch bei mitgelieferten Prüfberichten. Diese Verpflichtung entfällt, wenn für Lehren- oder Meisterverzahnungen Prüfzertifikate mit Schrieben der Einzelformabweichungen incl. Rückführbarkeit mitgeliefert werden. Falschlieferungen, unvollständige Lieferungen oder Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Empfang schriftlich und spezifiziert bei der Firma FRENCO gerügt werden. Nach Fristablauf ist nur Gewähr für nicht erkennbare Mängel zu leisten. Diese Verpflichtung endet spätestens 6 Monate nach Gefahrenübergang. Alle Gewährleistungsverpflichtungen erlöschen, wenn vom Besteller oder einem Dritten Veränderungen vorgenommen oder die Waren unsachgemäß behandelt wurden. Vor dem Start einer Serienfertigung ist der Besteller verpflichtet, die Richtigkeit und Maßhaltigkeit der von der Firma FRENCO gelieferten Waren durch Fertigung von Musterteilen sicherzustellen. Verletzt der Besteller diese Verpflichtung, bestehen keinerlei Ansprüche gegen die Firma FRENCO. 7 Gegenüber den Zahlungsansprüchen der Firma FRENCO kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet werden. Im Übrigen werden etwaige Zurückhaltungsrechte des Bestellers ausgeschlossen. 8 Sofern nicht anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen der Firma FRENCO sofort zur Zahlung fällig. Wechsel und Schecks gelten bis zu ihrer Einlösung nur als erfüllungshalber entgegengenommen. Nach Ablauf von 30 Tagen ist die Firma FRENCO berechtigt, Fälligkeitszinsen in der Höhe zu verlangen, wie sie für einen Kontokorrentkredit anfallen.Im Verzugsfalle ist der Besteller nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt der Firma FRENCO stehende Waren weiterzuveräußern. Diese Waren sind auf Verlangen der Firma FRENCO unverzüglicht herauszugeben. Wurden keine gegenseitigen Zahlungsbedingungen vereinbart, so sind Warenaufträge innerhalb 10 Tagen abzüglich 2% Skonto vom reinen Warenwert oder in 30 Tagen netto zahlbar. Reparatur- und Lohnarbeiten, so wie Prüfmittelüberwachungsaufträge, sind sofort nach Rechnungseingang rein netto ohne Abzug zu bezahlen. 9 Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen der Firma FRENCO einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen) bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Firma FRENCO. Der Besteller ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt, im Eigentum der Firma FRENCO stehende Ware weiterzuveräußern. Er tritt für diesen Fall hiermit die ihm aus dem Wiederverkauf gegenüber seinem Käufer entstehende Forderungen ab, wobei der Besteller berechtigt ist, die an die Firma FRENCO abgetretene Forderung einzuziehen. Der Besteller ist nicht berechtigt, die im Eigentum der Firma FRENCO stehenden Waren weiterzuveräußern, sofern im Verhältnis zwischen ihm und seinen Kunden ein Abtretungsverbot besteht. Sicherheitsübereignungen, Verpfändungen oder andere Verfügungen sind dem Besteller nicht gestattet. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch während der Verarbeitung und nach Fertigstellung des Endprodukts aufrechterhalten. Das Eigentum der Firma FRENCO setzt sich während der Verarbeitung an den Teilen und dem Endprodukt fort. Die Firma FRENCO erwirbt Eigentumsvorbehalt am jeweiligen Halb- und Fertigfabrikat. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller der Firma FRENCO unverzüglich anzuzeigen, widrigenfalls er für jeden der Firma FRENCO daraus entstehenden Schaden haftet. 10 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist Nürnberg. Erfüllungsort ist Altdorf bei Nürnberg. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma FRENCO und dem Besteller gilt ausschließlich deutsches Recht. 11 Für verzahnte Lehren, Meister und Lehrzahnräder gilt die Abnahmebedingung nach Absprache B, wie in der Frenco-Schrift OFD10 , Seite 18, beschrieben. Diese Absprache läßt die ISO 14253 zu. 12 Sollte irgendeine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Download Die AGB der FRENCO GmbH sind hier zum Download erhältlich, ebenso das darin referenzierte Dokument OFD10 . |

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